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Koordination und Diagnostikleitung in der Nachsorge einer COVID-19 (SARS-CoV 2) Infektion. Insbesondere des Long-Covid, des Post-Covid und CFS Fatigue Syndroms.

Therapieempfehlungen und Begutachtung.

 

Zur Erklärung:

Akuter Covid Infekt: Dauer etwa 5-14 Tage,

Beschwerden trotz fehlendem Virusnachweis 4 Wochen nach dem Infekt=Longcovid

Beschwerden trotz fehlendem Virusnachweis mehr als 12 Wochen nach dem Covid Infekt=Postcovid

 

Folgende Medizinische Disziplinen sind laut der wissenschaftlichen AWMF Leitlinie https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-027.html aus August 2023 an der Long-Covid und Post-Covid Diagnose, Therapieempfehlungen und Begutachtung beteiligt. Die medizinischen Gebiete und Gesellschaften, die für minderjähriger Personen unter 18 Jahren zuständig sind (Kinder- und Jugendmedizin) habe ich hier nicht mit aufgeführt, da dieser Personenkreis besonders betrachtet werden muss.

Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM)

Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie e.V. (DGPM)

Dermatologische Gesellschaft e.V. (DDG) (Hautärzte)

Neurologie e.V. (DGN)

Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK)

Neurorehabilitation e.V. (DGNR) (Nervenheilkunde)

Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e.V. (DGVS)

Infektiologie e.V. (DGI)

Infektionstherapie e.V. (PEG)

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie e.V. (DGHNO-KHC)

Psychosomatische Medizin e.V. (DKPM)

Deutsche Schmerzgesellschaft e.V.

Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG)

Reproduktionsmedizin e.V. (DGRM)

Ophthalmologie e.V. (DOG) (Augenheilkunde)

Rehabilitationswissenschaften e.V. (DGRW)

Klinische Psychotherapie, Prävention und Psychosomatische Rehabilitation e.V. (DGPPR)

 

Die Lektüre dieser Leitlinie kann ich auch Betroffenen nur empfehlen. Diese von vielen Experten erarbeitete Leitlinie stellt auch bei uns die zentrale Arbeitsgrundlage dar.

Wie komme man als älterer ehemaliger Vertragsarzt (Kassenarzt) für Allgemeinmedizin dazu sich um dieses schwierige Thema zu kümmern?

  1. Bei Long-Covid und Post-Covid handelt es sich um eine komplexe Multisystemerkrankung mit vielfältigen Symptomen. Das ist der Grund, warum so viele medizinische Fachrichtungen sich um dieses Thema kümmern und es nicht ausschließlich in ein einziges Fachgebiet z.B. Lungenheilkunde fällt. Es fehlt häufig nach den verschiedenen gebietsärztlichen Voruntersuchungen die Zusammenschau des Krankheitsbildes und Würdigung der Funktionsausfälle. Diese Zusammenschau kann entweder durch einen hierin erfahrenen Allgemeinarzt oder durch ein kundiges multiprofessionelles Team erfolgen. Der Allgemeinmedizin ist es fachlich erlaubt all diese gebietsärztlichen Befunde noch Lücken zu sichten und in einer Gesamtschau zusammenfassend zu beurteilen.

  2. Seit über 30 Jahren beschäftigen wir uns diagnostisch, therapeutisch und gutachterlich mit komplexen Krankheitsbildern wie Chronic Fatique Syndrom und Fibromyalgiesyndrom. Vor der Beendigung der kassenärztlichen Tätigkeit bestand eine dementsprechende Schwerpunktpraxis.

  3. Besonders der Aspekt der Erschöpfung (Fatigue) hat unser Interesse. Viele unserer Kollegen haben nicht die notwendige klinische Erfahrung und die Zeit haben, diese schwerwiegende Syndrome einzuschätzen. Es handelt sich um eine ähnliche Situation wie bei chronischen Schmerzen. Diese kann man weder im Labor oder in einer Bildgebung objektiv darstellen. Die Werkzeuge und Beurteilungen Schmerzen und bei Erschöpfung und damit auch der Leistung erfolgt mit ähnlichen anerkannten Werkzeugen wie von den Fachgesellschaften für Fatique und in der speziellen Schmerztherapie empfohlen. Hier kommen und die beiden anerkannten Zusatzqualifikationen: Spezielle Schmerztherapie und Psychotherapie  – verhaltenstherapeutisch  orientiert - sehr entgegen, so das wir gut die Abgrenzung zwischen organisch und psychisch vornehmen können, insbesondere wenn es sich um Mischbilder handelt.

  4. Am Ende Ihrer Leidenskette sind wir in der Lage vorhandene Fremdgutachten kritisch durchzusehen oder ein Gutachten zu einem bestimmten Heilverfahren, Schwerbehinderung, Berentung oder Berufsunfähigkeit zu erstellen. Insbesondere als Abschlussgutachter nach § 109.

 

 

An dieser Stelle müssen wir darauf hinweisen, dass die vertragsärztliche Tätigkeit als Kassenarzt der gesetzlichen Kassen beendet wurde und stattdessen eine Zulassung für eine Privatpraxis vorliegt. Die Honorierung erfolgt also in Form einer Privaten Arztrechnung nach GOÄ, die von dem Patienten zunächst selbst getragen werden muss. Bei Privatkassen ist es kein Problem die vorgelegten Kosten erstattet zu bekommen. Gesetzlich Versicherte können versuchen vorab eine Kostenzusage bei Ihrer Krankenkasse, wegen der besonderen Situation des Mangels an kompetenten Ärzten, dort schriftlich einzuholen.

 

In vielen Fällen kann nach der Bearbeitung der Fragebögen und der Eingangsdiagnostik das weitere Vorgehen in der Diagnostik auch in Form einer Videokonferenz aus der Ferne durchgeführt werden.  Ein telemedizinischer Arbeitsplatz steht hierzu zur Verfügung. Dies hält für Sie die Kosten und für uns die Zeit niedrig.

 

Wie sieht nun der Ablauf aus?

  1. Melden Sie sich bitte per Email bei der Praxis an: praxis-hechler@gmail.com

Nennen Sie Ihren Namen mit Anschrift und die Art Ihrer Versicherung. Nenne Sie kurz Ihr Anliegen (2-8 Zeilen) und wenn Sie möchten, kurz Ihre Beschwerden/Symptome schildern. Beachten Sie aber, dass normale Emails keinen guten Schutz der Datensicherheit bilden. Persönliche Einzelheiten teilen Sie dann besser später in Papierform mit.

 

2. Sie erhalten im ersten Schritt per Email an die Absenderadresse ein Fragenbogenpaket, das noch keine persönliche Daten enthält. Außerdem erhalten Sie eine Einverständniserklärung zur Privatabrechnung.

3. Sie schicken die Schilderung Ihrer Krankheitsverlaufes (maximal 1 Seite) und das Fragebogenpaket mit Angabe Ihres Geburtsdatums mit der Post an meine Adresse.

4. Sie erhalten dann per Email in den nächsten 14 Tagen einen Termin, als Videokonferenz über Kry, eine spezielle datengeschützte Verbindung. Im Falle einer Fibromyalgie kann es allerdings notwendig sein, dass Sie hier persönlich erscheinen müssen.

 

5. Es werden folgende Punkte auf fehlende Bausteine durchgegangen:

 

a) Möglichkeiten der apparativen Diagnostik vor Ort

(z.B. zum EKG, Spiroergometrie, Gasaustausch, Kapillarmikroskopie, UItraschall untersuchung des Herzens, Langzeit-EKG, Orthostasetest, Neurologische Untersuchung)

b) Labor Basisuntersuchung vor Ort

c) Speziallabor vor Ort oder durch Zusendung von Untersuchungsmaterial eines Speziallabors, Vermittlung von uns

d) Leistungstest vor Ort oder durch einen EDV-Zugang durch uns. (Merkfähigkeit etc.)

 

6. Therapieempfehlung

In erster Linie Leitliniengerecht und nach neuer Literaturlage aber auch Therapieformen die unter Umständen sich noch in der Prüfungsphase finden aber eine begründete Aussicht auf Erfolg haben könnten. Zunächst ausgenommen sind davon Risikoreiche Therapien wie Chemotherapien oder Biologika.

 

7. Erstellung eines Arztbriefes.

 

8. Betreffs Gutachtenerstellung sollte man eine Aufforderung durch Gericht oder einer anderen Instanz abwarten und nicht vorzeitig und unaufgefordert Atteste, Privatgutachten usw. vorlegen.

 

In erster Linie verstehen wir uns als begleitender Koordinator und Supervisor auch über den Raum Osnabrück, Emsland, Niedersachsen und Westfalen hinaus. Im Grunde sind wir  im gesamten deutschen Rechtsraum für die Betroffenen beratend tätig. Unser Anliegen ist es, zu verhindern, dass nicht nach modernem Standard diagnostiziert, unzureichend behandelt und ggf. auch die Einschränkungen nicht angemessen erfasst werden.

 

Wir bitten dringend von Telefonaten abzusehen. Nutzen Sie bitte Email oder den Postweg.

 

Dr. Manfred Hechler

Facharzt für Allgemeinmedizin

Spezielle Schmerztherapie-Psychotherapie

Jostesweg 10

49080 Osnabrück

praxis.hechler@gmail.de

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